Quellensteuer Tarifcode: Wird eine quellensteuerpflichtige Person eingestellt, muss dies bei der kantonalen Steuerbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Nach Prüfung wird der entsprechende Quellensteuercode mitgeteilt.
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Tutorial: So wird Quellensteuer auf Lohnabrechnungen verwendet.
Inhalt
Quellensteuer Tarifcode: Wird eine quellensteuerpflichtige Person eingestellt, muss dies bei der kantonalen Steuerbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Nach Prüfung wird der entsprechende Quellensteuercode mitgeteilt.
Damit die Berechnung der Quellensteuer in der Lohnabrechnung funktioniert, muss bei der Mitarbeiterin ein Arbeitsort hinterlegt sein. Dies wird im Bereich Personen über Bearbeiten des Kontakts im Reiter Mitarbeiter:in geprüft. Hier muss im Feld Arbeitsort ein Standort gewählt sein.
Im gleichen Zug kann über Klick auf das ... Menü beim Feld Arbeitsort der Standort geöffnet werden. Hier prüfen ob im Feld Kanton ein Wert steht oder dies ggf. nachholen.
Im Bereich Löhne über Hinzufügen eine neue Lohnabrechnung öffnen. Zunächst eine Lohnvorlage wählen mit Quellensteuer. Es gibt zwei vorkonfigurierte Lohnvorlagen:
Zum Lohnvorlagen Tutorial um Lohnvorlagen nach Belieben selbst zu konfigurieren.
Als nächstes eine:n Mitarbeiter:in auswählen.
Über Doppelklick auf die zunächste ausgegraute Lohnart wird diese bearbeitet. Hier kann nun der Monats- oder Stundenlohn eingetragen werden.
Im Weiteren können die Abzüge und Zulagen ergänzt werden. Mehr dazu im Stundenlohn Tutorial oder Monatslohn Tutorial
Die Lohnart 5060 Quellensteuer per Doppelklick bearbeiten. Hier nun den Quellestensteuer Code eingeben, welcher von der Steuerbehörde erteilt wurde.
Hat eine Person mehrere Teilzeitbeschäftigungen, so müssen die Einkünfte aus der Nebenerwerbstätigkeit im Feld Einkünfte aus anderen Betrieben angegeben werden.
In der Berichte-Sammlung Lohnbericht ist der Quellensteuerbericht bereits vorhanden. Hier werden nach Kanton die Lohnabrechnungen aufgeführt, welche bezahlt wurden. Der geschuldete Steuerbetrag kann hier abgelesen werden.
Über Bearbeiten kann die Bezugsprovision (%) angepasst werden, sowie ein Filter je Kanton gesetzt werden.
1. Stelle – Zivilstand & Kinder
A → Ledig
B → Verheiratet, beide erwerbstätig
C → Verheiratet, nur eine Person erwerbstätig
H → Alleinerziehend mit Kindern (unterstützungspflichtig)
2. Stelle – Anzahl Kinder mit Anspruch auf Steuerabzug
0 → Keine Kinder mit Steuerabzug
1, 2, 3 ... → Anzahl Kinder mit Anspruch
3. Stelle – Kirchgemeindesteuer / Religion
Y → Mit Kirchensteueranteil
N → Ohne Kirchensteueranteil