Quellensteuer Tarifcode: Wird eine quellensteuerpflichtige Person eingestellt, muss dies bei der kantonalen Steuerbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Nach Prüfung wird der entsprechende Quellensteuercode mitgeteilt.

1. Kanton bei Person / Arbeitsort hinterlegen

Damit die Berechnung der Quellensteuer in der Lohnabrechnung funktioniert, muss bei der Mitarbeiterin ein Arbeitsort hinterlegt sein. Dies wird im Bereich Personen über Bearbeiten des Kontakts im Reiter Mitarbeiter:in geprüft. Hier muss im Feld Arbeitsort ein Standort gewählt sein.

Im gleichen Zug kann über Klick auf das ... Menü beim Feld Arbeitsort der Standort geöffnet werden. Hier prüfen ob im Feld Kanton ein Wert steht oder dies ggf. nachholen.

 

2. Lohnabrechnung erstellen

Im Bereich Löhne über Hinzufügen eine neue Lohnabrechnung öffnen. Zunächst eine Lohnvorlage wählen mit Quellensteuer. Es gibt zwei vorkonfigurierte Lohnvorlagen:

  • Monatslohn mit Quellensteuer
  • Stundenlohn mit Quellensteuer

Zum Lohnvorlagen Tutorial um Lohnvorlagen nach Belieben selbst zu konfigurieren.

Als nächstes eine:n Mitarbeiter:in auswählen.

3. Monatslohn oder Stundenlohn eingeben

Über Doppelklick auf die zunächste ausgegraute Lohnart wird diese bearbeitet. Hier kann nun der Monats- oder Stundenlohn eingetragen werden.

Im Weiteren können die Abzüge und Zulagen ergänzt werden. Mehr dazu im Stundenlohn Tutorial oder Monatslohn Tutorial

4. Quellensteuer konfigurieren

Die Lohnart 5060 Quellensteuer per Doppelklick bearbeiten. Hier nun den Quellestensteuer Code eingeben, welcher von der Steuerbehörde erteilt wurde.

Hat eine Person mehrere Teilzeitbeschäftigungen, so müssen die Einkünfte aus der Nebenerwerbstätigkeit im Feld Einkünfte aus anderen Betrieben angegeben werden.

5. Lohnabrechnung speichern und versenden

Die Lohnabrechnung speichern und nach Wunsch per E-Mail an Mitarbeiter:in versenden. Über Nächster Schritt nach Belieben weiterfahren. Zum Beispiel mit Zahlungsauftrag erstellen.

 

6. Quellensteuerabrechnung

In der Berichte-Sammlung Lohnbericht ist der Quellensteuerbericht bereits vorhanden. Hier werden nach Kanton die Lohnabrechnungen aufgeführt, welche bezahlt wurden. Der geschuldete Steuerbetrag kann hier abgelesen werden.

Über Bearbeiten kann die Bezugsprovision (%) angepasst werden, sowie ein Filter je Kanton gesetzt werden.

Gut zu wissen

  • Die Bezugsprovision: ist eine Vergütung, die ein Arbeitgeber oder eine zahlungspflichtige Stelle (z. B. ein Unternehmen) für das Einziehen und Abführen der Quellensteuer an die Steuerbehörden erhält.
  • Der Bericht Quellensteuertarife gibt alle Steuersätze für die jeweiligen Löhne an. Dieser kann nach Kanton und Quellensteuercode generiert werden.
  • Der Aufbau des Quellensteuer Codes z. B. "H1N" ist simpel:

    1. Stelle – Zivilstand & Kinder
    A → Ledig
    B → Verheiratet, beide erwerbstätig
    C → Verheiratet, nur eine Person erwerbstätig
    H → Alleinerziehend mit Kindern (unterstützungspflichtig)

    2. Stelle – Anzahl Kinder mit Anspruch auf Steuerabzug
    0 → Keine Kinder mit Steuerabzug
    1, 2, 3 ... → Anzahl Kinder mit Anspruch

    3. Stelle – Kirchgemeindesteuer / Religion
    Y → Mit Kirchensteueranteil
    N → Ohne Kirchensteueranteil

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