Saldosteuersatz / Pauschalsteuersatz

Saldo- und Pauschalsteuersätze werden für eine vereinfachte Abrechnung mit der ESTV verwendet, weil dafür die Vorsteuer nicht ermittelt werden muss. In CashCtrl kann mit beiden Arten gearbeitet werden.

1. Saldosteuersatz erfassen

Um einen Saldosteuersatz zu erfassen gehen Sie wie folgt vor. Den gewünschten Satz in den Einstellungen erfassen und speichern. Es können beliebig viele Sätze erfasst und angewendet werden.

Ändern sich die Ansätze, können bestehende Sätze auf inaktiv geschaltet werden und neue erfasst werden. Schon einmal verwendete Sätze können nicht angepasst/gelöscht werden.

Screenshot CashCtrl Dialog: Erfassen eines neuen Saldosteuersatzes.

2. Ertragskonto zuweisen

Wie bei den regulären Steuersätzen werden auch die Saldosteuersätze den Konten zugewiesen, damit diese gleich in den Rechnungsdokumenten ausgewählt sind wenn etwas auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht wird. Pro Konto kann nur ein Satz zugewiesen werden. Werden also Dienstleistungen oder Artikel mit unterschiedlichen Sätzen verkauft muss pro Steuersatz ein Aufwandskonto erstellt werden.

3. Rechnungsdokument erstellen oder manuell buchen

Auf dem Rechnungsdokument werden nun automatisch die entsprechenden Sätze angewendet. Gleichzeitig rechnet CashCtrl für die Zahlung an die MwSt mit dem reduzierten Satz im Hintergrund.

Gleiches gilt auch für manuelle Buchungen im Journal. Bei Buchungen auf ein Konto wird im Dialog automatisch der hinterlegte Satz angewendet.

Screenshot CashCtrl Dialog: Position auf dem Rechnungsdokument wählt automatisch den richtigen Steuersatz.

Auswertung nach Steuersätzen

Im Umsatzsteuer Bericht in der Berichte-Sektion werden die einzelnen Sätze aufgeschlüsselt, damit diese ohne grossen Aufwand ins Formular der Steuerbehörde übertragen werden können.

Screenshot CashCtrl: Abrechnung Übersicht der geschuldeten Umsatzsteuer.

Wer kann Saldo- / Pauschalsteuersätze anwenden?

Branchenspezifisch gibt es vom Bund eine Liste mit entsprechenden Sätzen. Ob Saldosteuersätze oder Pauschalsteuersätze angewendet werden können muss zuerst abgeklärt werden. Folgende Seite der Eidgenössichen Steuerverwaltung gibt  Auskunft darüber: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-saldosteuersatz-pauschalsteuersatz.html