Das Szenario
Es wurde eine Rechnung gestellt über 90.- und es werden 100.- überwiesen. Wohin mit den 10.- Mehrertrag?
Es kann per Gutschrift der zuviel überwiesene Betrag zurückerstattet werden oder — wenn es absichtlich war, also Trinkgeld oder eine Spende — muss der Überschuss als sogenannter Mehrertrag verbucht werden.