5. Umsatzsteuer einrichten
Sind Sie oder Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, sollten noch die korrekten Steuersätze erfasst werden. Eine kleine Auswahl steht schon bereit. Falls keine Umsatzsteuer verwendet werden muss, kann der Punkt übersprungen werden.
Einmal verwendete Steuersätze können nicht mehr gelöscht oder angepasst werden. Verändert sich die MwSt wird jeweils ein neuer Satz erstellt.
Legen Sie im nächsten Fenster fest ob die Umsatzsteuer nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt abgerechnet werden soll.