Mutationen ohne Wiederholungen
Werden Lohnabrechnungen manuell erstellt, können alle Anpassungen direkt in der nächsten Abrechnung erfasst und angewendet werden. Es braucht keine zusätzlichen Schritte.
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Tutorial: So werden Änderungen auf der Lohnabrechnung gemacht. Lohnarten wie Boni, Zuschläge oder Pensumsanpassungen direkt erfassen. Und das alles in wenigen Schritten nachvollziehbar erklärt.
Werden Lohnabrechnungen manuell erstellt, können alle Anpassungen direkt in der nächsten Abrechnung erfasst und angewendet werden. Es braucht keine zusätzlichen Schritte.
Bei Anpassungen von Lohnabrechnungen mit Wiederholungen ist es wichtig, dass der aktuellste Entwurf angepasst wird. Damit wird sichergestellt, das die Änderungen übernommen werden und die Wiederholung weiter läuft.
Die Standardeinstellungen von Wiederholungen in CashCtrl sind:
Damit kann die Abrechnung ab dem 1. des Monats bearbeitet werden.
In der Übersicht die Lohnabrechnung auswählen und über "Bearbeiten" den Dialog aufrufen. Oder über Personen/Lohnabrechnungen die aktuellste Lohnabrechnung auswählen und bearbeiten.
Schon verschickte Abrechnungen sollten nicht mehr angepasst werden. Idealerweise wird ein Entwurf für den kommenden Monat bearbeitet.
Über das Hinzufügen Dropdown-Menü (kleines Dreieck rechts) Lohnarten auf zwei Arten hinzufügen. Per Suchfeld mit Nummer oder Bezeichnung und einfach per Maus auswählen.
Zulagen/Abzüge werden durch ihre Nummerierung direkt sortiert und automatisch an der richtigen Position der Tabelle aufgeführt.
Eine Pensumänderung hat direkte Auswirkungen auf den Monatslohn. Wird ein grösseres oder kleineres Pensum eingegeben, rechnet CashCtrl die Höhe des Lohnes automatisch aus.
Wichtig: Kurz kontrollieren ob alle Abzüge dem neuen Lohn entsprechen. BVG-Beiträge mit fixen Beträgen werden nicht automatisch angepasst, solche auf Prozentbasis schon.
Weiter mit Übernehmen und Speichern.
Wird ein 13. Monatslohn ausbezahlt ist es sinnvoll diesen nicht manuell einzugeben, sondern in der Lohnvorlage (Lohnkonfiguration/Lohnvorlage) aufzuführen. Dann terminieren auf den Monat Dezember. Im Dezember wird der Betrag automatisch ausgerechnet (einen 1/12 der Jahreslohnsumme) und auf der Abrechnung aufgeführt.
Boni und andere Vergütungen werden als Betrag aufgeführt und können ebenso terminiert werden.