Abschaffung der Einzahlungsscheine

In den nächsten Jahren folgen weitere Änderungen im Schweizer Zahlungsverkehr. Grösster ist sicher die Abschaffung der klassischen Einzahlungsscheine. Weitere wichtigsten geplanten Meilensteine weiter unten im Fahrplan.

Nach 116 Jahren werden die Einzahlungsscheine per 30. September 2022 abgeschafft.

Die Einzahlungsscheine – ob orange (ESR, BESR) oder rot (ES) – sind in der Schweiz die wichtigsten Fakturierungs- und Zahlungsmethoden. Die PostFinance AG als Owner der Einzahlungsscheine hat nun deren Enddatum auf den 30. September 2022 festgelegt. Damit wird im Schweizer Zahlungsverkehr nach 116 Jahren eine Ära zu Ende gehen. Somit unterstützt die PostFinance AG die QR-Rechnung sowie eBill und koordiniert als Mitglied des Verwaltungsrats der SIX Interbank Clearing AG und des Schweizer Finanzplatzes den reibungslosen Umstellungsprozess.

Rechnungssteller, die bisher die Einzahlungsscheine verwendet haben und die hohe Automatisierungsrate beim Kontoabgleich beibehalten wollen, sind nun endgültig gezwungen, auf die zeitgemässen Produkte QR-Rechnung oder besser gleich eBill zu wechseln. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Kunden mit regelmässigen Zahlungseingängen aus Daueraufträgen (Miete usw.) zum Beispiel via Newsletter zu einer eigenen Kommunikation animieren: Diese sollten ihre eigenen Kunden insbesondere darauf hinweisen, dass Daueraufträge mit Einzahlungsscheinen nur noch bis zum 30. September 2022 ausgeführt werden können.

Die Lastschriftverfahren LSV und BDD, die auf dem ESR-Verfahren beruhen, werden unverändert weitergeführt. Bei der Credit Suisse bleiben auch die V11-Sammelgutschriftsanzeigen für LSV erhalten. Die Ablösung von LSV und BDD ist im Markt erst nach 2027 angedacht. Trotzdem müssen Einzüger den Mahnprozess, der bei nicht erfolgreichen Einzügen oft per BESR erfolgt, schon vorher auf ein alternatives Produkt wie die QR-Rechnung umstellen.

Für die Erstellung von QR-Rechnungen sieht es auf dem Markt gut aus: Die grosse Mehrheit der in der Schweiz verwendeten Standard-Debitorensoftware kann schon seit einigen Monaten QR-Rechnungen erstellen und QR-Rechnungsgutschriften abgleichen (Anm. dazu gehört auch CashCtrl). Eine solche Funktionalität ist für Debitorensoftware seit Ankündigung der Einzahlungsschein-Abschaffung zunehmend ein Muss.

Weiterer Fahrplan im Schweizer Zahlungsverkehr

  • Juli 2021 – Publikation der Swiss Payment Standards 2022 mit der nicht rückwärtskompatiblen Umstellung der ISO-20022-Version 2009 auf 2019
  • 30. September 2022 – Abschaffung der Einzahlungsscheine und somit der Zahlarten 1, 2.1 und 2.2 im pain.001
  • November 2022 – Swiss Payment Standards 2022 in Kraft, strukturierte Adressen in den Feldern «Ultimate Creditor» und «Ultimate Debtor» werden Pflicht, Beginn der Parallelphase der ISO-20022-Versionen 2009 und 2019
  • November 2024 – ISO-20022-Version 2009 ausser Kraft
  • November 2025 – Swiss Payment Standards 2025 in Kraft, strukturierte Adressen in den Feldern «Creditor» und «Debtor» werden Pflicht

Mit freundlicher Genehmigung

Folgender Text ist aus dem Newsletter im Februar 2021 der Credit Suisse an Softwarehersteller entnommen.

https://www.creditsuisse.ch


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