1. Strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben
Einzelunternehmen: Eröffnung eines Geschäftsbankkontos
Nur geschäftliche Ausgaben gehören in die Buchhaltung. Private Ausgaben werden von der Steuerverwaltung aufgerechnet. Beim Jahresabschluss müssen Unternehmerinnen und Treuhänder prüfen, ob es sich bei den Ausgaben tatsächlich um geschäftlichen Aufwand handelt. Ist das nicht der Fall, müssen entsprechende Umbuchungen vorgenommen werden – was Mehrkosten verursacht.
Bei Einzelunternehmen vermischen sich private und geschäftliche Ausgaben oft. Werden alle Zahlungen über das Privatkonto getätigt, ist eine saubere Trennung mit hohem Aufwand verbunden. Zudem müssen Einzelunternehmen einen Privatanteil für Fahrzeug- und Verpflegungskosten verbuchen.