Das sind Treuhänderin Tabea Thalers Tipps für einen gelingenden Start in die Buchführung.

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1. Strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben

  Einzelunternehmen: Eröffnung eines Geschäftsbankkontos

Nur geschäftliche Ausgaben gehören in die Buchhaltung. Private Ausgaben werden von der Steuerverwaltung aufgerechnet. Beim Jahresabschluss müssen Unternehmerinnen und Treuhänder prüfen, ob es sich bei den Ausgaben tatsächlich um geschäftlichen Aufwand handelt. Ist das nicht der Fall, müssen entsprechende Umbuchungen vorgenommen werden – was Mehrkosten verursacht. 

Bei Einzelunternehmen vermischen sich private und geschäftliche Ausgaben oft. Werden alle Zahlungen über das Privatkonto getätigt, ist eine saubere Trennung mit hohem Aufwand verbunden. Zudem müssen Einzelunternehmen einen Privatanteil für Fahrzeug- und Verpflegungskosten verbuchen. 

2. Der schlanke Kontenplan - Weniger ist mehr

Ein übersichtlicher Kontenplan spart Aufwand und Zeit. Nicht jede Aufwandsart braucht ein eigenes Konto. Wichtiger ist eine klare, nachvollziehbare Struktur, die am Jahresende zeigt, wo die Hauptkosten entstanden sind.

  Viele kleine Konten machen den Jahresabschluss unübersichtlich.
  Kleinbeträge lassen sich zusammenfassen, z.B. unter «Sonstigem Aufwand».

Je nach Rechtsform werden unterschiedliche Konten für die Kapitalstruktur verwendet:  AG = Aktienkapital, GmbH = Stammkapital, Einzelunternehmung = Eigenkapital

3. Verlängertes Geschäftsjahr

AGs und GmbHs können das erste Geschäftsjahr verlängern. Beispiel: Wird ein Unternehmen am 01.04.2024 gegründet, kann das erste Geschäftsjahr bis zum 31.12.2025 laufen. 

Das spart Kosten, da kein Jahresabschluss für das kurze Geschäftsjahr erstellt werden muss.

4. Privatanteil Fahrzeug

Wer ein Fahrzeug über das Geschäft kauft und privat nutzt, muss zwingend einen Privatanteil verbuchen. 

5. Liquiditätsüberwachung & Budgetierung

Eine laufende Buchführung ist das Fundament jeder gesunden Unternehmung. Sie zeigt nicht nur die aktuelle Ertragslage, sondern ermöglicht auch:

  gezielte Kostenplanung
  flexibel Entscheidungen treffen bei Veränderungen
  eine vorausschauende Liquiditätssteuerung

Nur wer seine Zahlen kennt, kann sein Unternehmen erfolgreich steuern.

6. Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist nicht nur der Ausdruck der Bilanz- und Erfolgsrechnung, sie umfasst ausserdem den Anhang und die Gewinnverwendung. Ebenfalls muss ein Protokoll zur Abnahme der Jahresrechnung erstellt werden. Einzelunternehmung unterstehen nicht dieser Pflicht. Um die Buchführungspflicht nach OR zu gewährleisten sind zudem Abschlussbuchungen notwendig.


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